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Einreichungsbedingungen

1.  Am Wettbewerb können Einzelpersonen, Unternehmen, Organisationen und Institutionen teilnehmen. 

2. Zugelassen sind Arbeiten aus Europa in deutscher und englischer Sprache oder mehrsprachige Projekte, in denen die deutsche oder englische Sprache enthalten ist. 

3. Die eingereichten Arbeiten sind in den letzten 20 Monaten erstmals veröffentlicht worden.

4. Die Einreichung bei dem Wettbewerb erfolgt durch die Online-Übermittlung der Projektdaten im Online-Einreichungsformular an den Veranstalter. Für jede Einreichung muss eine gesonderte Einreichung erfolgen.

5. Der Einreicher garantiert die Korrektheit der Angaben. Diese werden für die Urkunden und die Veröffentlichungen im Rahmen des Wettbewerbes verwendet. Bei Auftragsarbeiten von Agenturen, Beratern und Freelancern wird vorausgesetzt, dass die jeweiligen Kunden ihr Einverständnis gegeben und die Einreicher die Rechte an der Einreichung haben. Die Verantwortung dafür tragen die Bewerber. Die Veranstalter der Wettbewerbe sind nicht verpflichtet, dies nachzuprüfen.

6. Die Einreichung bei dem Wettbewerb sowie die Chancen auf einen Award oder eine Platzierung sind in keiner Weise von dem Erwerb von Waren oder der Inanspruchnahme von entgeltlichen oder unentgeltlichen Leistungen des Veranstalters abhängig. Der Veranstalter ist ohne Angabe von Gründen berechtigt, Einreicher - etwa wegen eines Verstoßes gegen die Teilnahmebedingungen - von der Teilnahme auszuschließen.

7. Die Einreichung erfolgt in fünf Schritten. Bitte beachten Sie, dass eine Teilnahme erst mit Abschluss des fünften Schrittes endgültig und rechtsverbindlich beim Veranstalter gespeichert wird.

8. Der Einreichungsschluss am Wettbewerb wird gesondert auf der jeweiligen Award-Website veröffentlicht. Der Veranstalter ist berechtigt eine Verlängerung der Einreichfrist vorzunehmen.  

9. Die Einreichungsgebühren zum Wettbewerb gelten pro eingereichtem Projekt und werden gesondert auf der jeweiligen Award-Website angegeben und müssen bis spätestens 10 Tage nach dem jeweilig angegebenen Meldeschluss überwiesen worden sein.

10. Die Einreicher sollten die einzelnen Arbeiten/Projekte der Jury am besten in einem geschützten Bereich Ihres eigenen Servers vorstellen (landing page). Der Ablauf dieser Präsentation richtet sich selbstverständlich nach den von Ihnen eingereichten Arbeiten, deren Verknüpfung untereinander und der für die Beurteilung notwendigen Ausführlichkeit. (Bei Relaunches ist es ratsam das alte CD zum Vergleich zu zeigen.)  

11. Die Einreichenden muss sicherstellen, dass sich alle Jurymitglieder die Einreichung online ansehen können, um sie zu bewerten. Sie garantieren die Korrektheit der URL-Angaben und eventueller Zugangsdaten, diese müssen bis zum Abschluss der Jurierung gültig sein.

12. Für Projekte/Kommunikationsmittel, bei denen eine ausschließliche Onlinebeurteilung nicht oder nur eingeschränkt möglich ist, z.B. beim Packaging, kann der Versand der Originale an den Veranstalter bis spätestens 10 Tage nach dem Meldeschluss erfolgen. Diese Originale werden in der zweiten Jurierungsrunde  (Präsenzjurierung) zusätzlich begutachtet. Eingesandte Arbeiten werden nicht zurückgesendet.

13. Nach der Registrierung erhalten die Einreicher per E-Mail eine Benachrichtigung über die Speicherung ihrer Daten zu den in diesen Einreichungsbedingungen genannten Zwecken. Ferner erhalten die Einreicher Login-Daten zu Ihrem persönlichen Einreicher-Bereich und können dann Ihre Einreichung bzw. mehrere Einreichungen vornehmen.  

14. Nach dem Absenden der Online-Einreichung/en erhalten die Einreicher per E-Mail eine Kopie der Projekteinreichungsdaten und für die Buchhaltung eine Rechnung im Anhang. Für die Rechnungstellung sind die korrekten steuerrechtlich notwendigen Unternehmensbezeichnungen (z.B. GmbH, AG) anzugeben. Notwendige nachträgliche Änderungen verursachen zusätzliche Kosten. 

15. Die Benachrichtigungen erfolgen online an die bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse. 

16. Die Nominierten und die Gewinner werden unter allen Einreichern durch eine Jury ermittelt und per Email oder telefonisch benachrichtigt. Die Auswahlentscheidungen der Jury sind nicht anfechtbar.

17. Die Nominierten und Gewinner erklären sich mit der Veröffentlichung der eingereichten Arbeiten, sowie Ihres Firmennamens und Logos auf den Medien des Veranstalters.


18. Die Einreicher erklären sich mit Ihrer Einreichung bei dem Wettbewerb damit einverstanden, dass die eingereichten Arbeiten durch den Veranstalter im Rahmen der Bewerbung, Dokumentation und Berichterstattung verwendet werden dürfen und räumen dem Veranstalter hierzu die erforderlichen Nutzungsrechte ein. Die Teilnehmer übertragen dem Veranstalter sämtliche nicht ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkten Nutzungsrechte für alle bekannten Verwertungsarten ein.

19. Dazu gehören insbesondere a. das Vervielfältigungsrecht (§ 16 UrhG), b. das Verbreitungsrecht (§17 UrhG), c. das Ausstellungsrecht (§ 18 UrhG), d. das Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht (§ 19 UrhG), e. das Senderecht (§ 20 UrhG), das Recht zur Wiedergabe durch Bild- und Tonträger (§ 21 UrhG), f. das Recht, Abänderungen, Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen vorzunehmen (§§ 23 f. UrhG), die Arbeitsergebnisse im Original oder in abgeänderter, bearbeiteter oder umgestalteter Form zu vervielfältigen, zu veröffentlichen, zu verbreiten, vorzuführen, über Fernleitungen oder drahtlos zu übertragen, g. das Recht zur Übertragung der genannten Nutzungsrechte an Dritte, h. das Recht, diese Rechte Dritten vorab einzuräumen (§ 34 Abs.1 UrhG).

20. Der Veranstalter ist insbesondere zur Veröffentlichung, Nutzung, Vervielfältigung, Reproduktion, Abänderung, Adaption, Übersetzung, Schaffung abgeleiteter Werke, Verteilung, öffentlichen Aufführung, Eingliederung in andere Werke und Übersetzung der durch den Nutzer eingesandten Arbeiten/Projekte berechtigt, aber nicht verpflichtet. Von dem der Recht öffentlichen Wiedergabe ist vor allem das Recht umfasst, die vorbezeichneten Einreichungen öffentlich zugänglich zu machen, sodass diese der Öffentlichkeit, z. B. über das Internet, von Orten und zu Zeiten Ihrer Wahl zugänglich und abrufbar sind.

21. Die nominierten Arbeiten (Shortlist) werden in einer repräsentativen Buch-Dokumentation veröffentlicht. Die Nominierten werden auf mindestens 2 Doppelseiten im Format 200 x 260mm (1 Textseite und 3 Bildseiten) 4c veröffentlicht. Im Falle einer Nominierung fallen neben den Einreichungsgebühren weitere Kosten für diese Buchpublikation an. Diese Kosten werden gesondert auf der Award-Website bekannt gegeben. 

22. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für fehlerhafte Einreichungen.
Einreichungen, die rechtsradikalen, faschistischen, pornografischen, gewaltverherrlichenden Inhalt haben oder gegen geltendes Recht verstoßen und insbesondere Verletzungen von Strafrecht, Urheberrechten, Marken- und anderen Kennzeichnungsrechten, Persönlichkeitsrechten und sonstigen Rechten Dritter darstellen, dürfen nicht eingesandt werden.

23. Die Einreicher erklären daher, dass Ihre Einreichungen keinerlei Rechte Dritter verletzen und/oder einer Übertragung dieser Rechte entgegenstehen und stellt den Veranstalter insoweit von allen Ansprüchen Dritter, die sich aus der Übertragung der Arbeiten/Projekte ergeben, frei.

24. Es besteht kein Anspruch auf die ständige Verfügbarkeit der Website des Anbieters. Der Veranstalter kann diesen Wettbewerb jederzeit ohne Angabe von Gründen einstellen.

25. Der Veranstalter haftet nicht für eine fehlerhafte, unvollständige oder nicht erfolgte Erhebung, Speicherung und Verarbeitung der Teilnehmerdaten an dem Wettbewerb sowie der überlassenen Bilddateien aus Gründen, die nicht im Einflussbereich des Veranstalters liegen. Ferner haftet der Veranstalter nicht bei Diebstahl oder Zerstörung der erhobenen Daten.

26. Der Veranstalter haftet weiterhin nicht für Angebote Dritter, auf die auf der Plattform des Anbieters hingewiesen und/oder verlinkt wird.

27. Veranstalter ist die AwardsUmlimited - Contest Organization Odo-Ekke Bingel, Im Tokayer 15 in 65760 Eschborn. (auch Postadresse für Originalversand)

28. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, so bleibt hierdurch die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen im Übrigen unberührt. Es gilt Deutsches Recht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Ist der Teilnehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen Sitz im Inland, ist der ausschließliche Gerichtsstand des Veranstalters. Der Veranstalter kann auch vor dem zuständigen Gericht am Sitz des Teilnehmers klagen.

Eschborn, am 08.Juli 2022 aktualisiert

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